Rauchmelder
Hier möchten wir Ihnen vermitteln, warum Rauchmelder lebensrettend sein können
und hoffen, dass Sie, nachdem Sie diese Seite gelesen haben, Ihre Wohnung oder Ihr Haus, umgehend mit Rauchmeldern ausstatten.
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich einfach an Ihre ortsansässige Feuerwehr.
Stellen Sie sich vor, in Ihrem Haus brennt es, und keiner wacht auf ...
Ein Wohungsbrand kann jeden treffen. Häufig entsteht er unbemerkt. In Sekundenschnelle breitet sich dann heimtückischer Brandrauch aus und wird zur tödlichen Gefahr, weil er
Schlafende in kürzester Zeit betäubt und tötet, sowie eventuelle Fluchtwege vernebelt. Für Menschen ist der Rauch gefährlicher als das Feuer. Denn hochgiftiges Kohlenmonoxid führt schon in wenigen
Minuten zum Tod. Soweit muss es nicht kommen. Mit dem Einbau von Rauchmeldern können, und sollten, Sie effektiv vorbeugen. Denn Rauchmelder wecken Sie auch aus dem tiefsten Schlaf. Sie
verschaffen einem die lebenswichtigen Sekunden, die man braucht, um sich und andere rechtzeitig in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.
Einige Fakten:
- Rund 230.000 Brände gibt es jährlich in Deutschland - die Mehrzahl davon ausgelöst durch technische Defekte (Kurzschluss, Kabelbrand)
- 80 Prozent dieser Brände finden in privaten Haushalten statt.
- Ca. 600 Menschen kommen dabei jedes Jahr ums Leben
- Ein Drittel der Opfer sind Kinder!
- 95 Prozent aller Brandopfer sterben an einer Rauchgasvergiftung
Gefährlicher Giftcocktail:
Der hochgiftige Brandrauch besteht aus den folgenden Bestandteilen:
- Kohlenmonoxid (giftig, geruchsneutral)
- Blausäure (1-2 mg Blausäure pro kg Körpergewicht wirken tödlich)
- Chlorwasserstoff (bildet bei Kontakt mit Wasser Salzsäure
- Nitrose Gase (bilden Salpetersäure)
- Ammoniak (Ammoniakgehalt der Luft von 0,5% (5000 ppm) wirken nach 30 bis 60 Minuten tödlich)
Wollen Sie diesen Cocktail einatmen?
Ein Rauchmelder erkennt frühzeitig den entstehenden Brand und warnt durch einen lauten, pulsierenden Pfeifton mit ca. 85 dBa.
Sie und Ihre Familie werden geweckt, solange die Fluchtwege noch frei sind. In England, Norwegen, den USA und mittlerweile einigen anderen
Ländern, sind solche Heimrauchmelder seit einigen Jahren Pflicht. Fast alle Gebäude - egal ob privat, öffentlich oder gewerblich - sind mittlerweile
mit Rauchmelder ausgestattet. Die Folge: Die Zahl der Toten durch Brände in den eigenen vier Wänden gingen um ca. 30 bis 40 Prozent zurück.
Auch die Bundesländer in Deutschland ziehen inzwischen nach, sodass es auch in Bayern, zumindest in Neubauten, pflicht ist, Rauchmelder zu
installieren.
Wie funktioniert ein Rauchmelder eigentlich?
Die Geräte unterschiedlicher Hersteller arbeiten grundsätzlich nach gleichen oder ähnlichen Methoden. Die Sensoren eines Rauchmelders arbeiten nach dem optischen Prinzip mit Streulicht. In einer Messkammer, die sich im Inneren befindet, werden von einer Leuchtdiode regelmäßig Lichtstrahlen ausgesendet. Dringt Rauch in die Messkammer des Rauchmelders ein, werden die Lichtstrahlen gestreut und auf eine Fotolinse gelenkt. Dadurch erkennt der Melder den Brandrauch und löst das Warnsignal so lange aus, bis die Kammer wieder rauchfrei ist. Dieses relativ einfache, aber wirkungsvolle Prinzip ermöglicht es, dass ein optischer Rauchmelder zuverlässig im Brandfall warnen kann, ohne bei leichtem Rauch (zum Beispiel von Zigaretten) Fehlalarm zu schlagen.
Standalone oder vernetzt Rauchmelder?
Rauchmelder sind als sogenannte Einzelmelder (Standalone) oder vernetzte Rauchwarnmelder verfügbar. Welches das richtige System für die eigenen vier Wände ist, entscheiden die individuellen räumlichen Gegebenheiten und die persönliche Wohnsituation. In sehr großen Objekten oder Einfamililienhäusern, die sich über mehrere Etagen erstecken, machen Einzelmelder oft keinen Sinn, da selbst ein Signal von mindestens 85 Dezibel (dB) über mehrere Etagen nicht mehr gehört werden kann - vor allem nicht im Schlaf. Hier sind vernetzte Rauchwarnmelder die richtige Wahl. Diese Geräte sind entweder über Kabel (Anwendung meist im gewerblichen Gereich), oder Funk (günstig und einfach für die private Anwendung) vernetzt. Der Vorteil von vernetzten Rauchmeldern besteht darin, dass beim Auslösen eines einzelnen Melders alle gekoppelten Geräte Alarm auslösen, und somit auch weiter entfernte Brandherde frühzeitig entdeckt werden.
Installation
Rauchmelder lassen sich auch ohne großes handwerkliches Geschick und mit wenigen, dem Gerät beiliegenden Schrauben und Dübeln, mittlerweile auch mit Klebepads, montieren.
Damit Sie von Ihren Rauchmeldern optimalen Schutz erwarten können, müssen Sie bei der Installation folgendes beachten:
- Befestigen Sie Rauchmelder immer an der Zimmerdecke, da der Rauch nach oben steig
- An der Decke in der Raummitte bzw. mindestens 50 cm von Wänden entfernt
- Immer in waagerechter Position (auch bei Dachschrägen)
- Nicht in der Nähe von Luftschächten und nicht in starker Zugluft
- Nicht in der Dachspitze (wenigstens 30 bis 50 cm darunter)
- Nicht in Räumen, in denen normalerweise starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht
Rauchmelder in einer Kleinwohnung
Mindest- und bei Zimmergrößen bis 60 qm auch ausreichender Schutz ist ein Rauchmelder in der Zimmermitte. Bei größeren Einzimmerwohnungen empfiehlt sich ein weiteres Gerät.
Rauchmelder in einer 3-Zimmer-Wohnung
Für den Mindestschutz installieren Sie einen Rauchmelder in möglichst zentraler Position, normalerweise im Flur sowie im Schlaf- und Kinderzimmer. Rauchmelder sollten im Flur in Küchentürnähe und/oder in der Küche mit Stummschaltung installiert werden. Optimalen Schutz erzielen Sie mit je einem Rauchmelder pro Zimmer und Flur. Ausnahme: Räume, in denen Wasserdampf oder eine hohe Staubbelastung vorkommen.
Rauchmelder in einem mehrstöckigen Haus
Für den Mindestschutz installieren Sie einen Rauchmelder pro Stockwerk in möglichst zentraler Position, normalerweise im Flur sowie im Schlaf- und Kinderzimmer. Rauchmelder sollten im Flur in Küchentürnähe und/oder in der Küche mit Stummschaltung installiert werden. Optimalen Schutz erzielen Sie, indem Sie jedes Zimmer und den Flur in jedem Stockwerk mit je einem Rauchmelder ausrüsten. Dabei sollten Keller und Dachboden nicht vergessen werden.
Was sollte man beim Kauf beachten?
Inzwischen gibt es eine Vielzahl von Rauchwarnmeldern, so dass die Feuerwehr häufig gefragt wird, welche Typen besonders empfehlenswert sind. Da die Feuerwehr keine bestimmten Marken empfehlen darf, haben wir folgende Kriterien zusammengestellt:
- Der Rauchwarnmelder muss einfach, durch Anschrauben/Ankleben, zu befestigen sein.
- Der Rauchwarnmelder muss mindestens 3 Jahre Garantie haben.
- Die mitgelieferte Batterie sollte eine Gebrauchsdauer von 5 Jahren oder mehr aufweisen. Hinweis dazu auf der Verpackung.
- Empfehlenswert sind Rauchwarnmelder mit Funkausstattung, ggf. auch als Nachrüstsatz, damit auch Alarme in einem Haus oder einer Wohnung drahtlos an alle Melder oder eine Melderzentrale weiter gemeldet werden.
- Die Rauchwarnmelder funktionieren nur, wenn sie an der Decke hängend angebracht sind (s. beiligende Installationsanleitung).
- Kaufen Sie den Rauchwarnmelder dort, wo Sie dazu kompetent beraten werden können!
Auf was sollte man noch beim Kauf achten?
Rauchmelder sind recht preiswert (in Baumärkten oder Supermarkt-Discountern schon ab zehn Euro) zu haben. Um sicherzugehen, dass Sie einen geprüften Melder kaufen, achten Sie bitte auf das "VdS"-Prüfsiegel. Diese Melder wurden vom "Verband der Sachversicherer" (VdS) geprüft, sie schlagen auch schon bei niedrigen Rauchkonzentrationen an - was bei manchem Billig-Import aus Fernost nicht immer gewährleistet ist.
Rauchmelderpflicht in den einzelnen Bundesländern
Wie bereits mehrfach über die Medien zu erfahren war, führen die Bundesländer nach und nach eine Rauchmelderpflicht für alle Gebäude, also auch für ihre Wohnung/Haus, ein.
In Bayern müssen alle Neubauten seit dem 01.01.2013, Bestandsbauten ab dem 01.01.2018 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Nachfolgende Grafik und Text, welche mit freundlicher Genehmigung von Rauchmeldershop-Online verwendet wird,
stellt die Vorgaben der einzelnen Bundesländer (Stand: 01.01.2015) dar.
Verhalten der Versicherungen im Schadensfall?
Bestandteil der Versicherungsbedingungen zu Wohngebäuden und Hausratversicherungen sind die Sicherheitsvorschriften. Damit verpflichtet sich der Versciherungsnehmer, die gesetzlichen Bestimmungen am
Standort des Objektes einzuhalten. Die Rauchmelderpflicht gehört auch zu den gesetzlichen Bestimmungen, welche eingehalten werden muss. Tun Sie dies nicht, oder geben an, nichts von der Rauchmelderpflicht gewusst zu haben,
wird die Versicherung Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorwerfen und einen Teil der Leistungen kürzen oder sich möglicherweise gänzlich von der Leistungspflicht befreien wollen.
Dies kann im Zweifelsfall teuer für den Versicherungsnehmer werden!